Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. GELTUNGSBEREICH
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung von (PARETO PLUS GmbH) genannt PARETOGYM
2. Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Standard-Abos enden nicht automatisch nach Ablauf der bezahlten Laufzeit. Kündigungsfrist beträgt 1 Monat vor Ablauf der Laufzeit.
3. Angebot
PARETOGYM bietet unterschiedliche Leistungen und Abonnemente an. Das Angebot richtet sich nach der bezahlten Tarifart und Laufzeit. Alle übrigen angebotenen Leistungen und Produkte sind in dem Mitgliedschaftsbeitrag nicht inbegriffen.
4. Mitgliedskarte
4.1 Für die Mitgliedskarte ist eine Gebühr von CHF 20.- zu entrichten. Für allfällige Schäden oder Verlust haftet die Person, auf deren Namen der die Karte lautet.
5. AGB, BETRIEBSORDNUNG, NUTZUNGS-REGLEMENT, WEISUNGEN
Das Mitglied verpflichtet sich, die AGB, die Betriebsordnung, welche ein integrierter Bestandteil dieser Vereinbarung ist, einzuhalten und den Anweisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten.
6. ZAHLUNG, RATENZAHLUNG
6.1 Der Mitgliedschaftsbeitrag ist per Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung zu bezahlen.
6.2 Das Jahres-Abo PARETO12 kann in maximal 12 Raten bezahlt werden. Die erste Rate ist per Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung zu bezahlen. Ratenzahlungen sind bei einem Kauf von Abonnementen aus Aktionen möglich.
7. HAFTUNG/VIDEOÜBE-RWACHUNG
7.1 Die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen von PARETOGYM erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung vom PARETOGYM oder seines Personals ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.
7.2 PARETOGYM haftet nicht für den Verlust von Mitgliedskarten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern, Effekten etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Empfang hinterlegte Gegenstände. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.
7.3 Trainingsflächen sowie der Eingangsbereich werden aus Sicherheitsgründen Videoüberwacht. Videoaufnahmen werden nur bei Diebstahl oder Verstössen ausgewertet. Videoaufnahmen sind ausschliesslich dem Personal vorbehalten und werden Drittpersonen nicht vorgeführt.
8. BETRIEBSZEITEN
Die Trainingsanlage stehen dem Mitglied mit Ausnahme von Umbau, Sanierung etc. täglich während der Betriebszeit zum nicht exklusiven Gebrauch zur Verfügung.
9. BETRIEBS-EINSTELLUNG
Die vorübergehende oder definitive Schliessung oder Teilschliessung einer oder mehrerer Anlagen bleibt jederzeit vorbehalten. Aus einer Betriebseinstellung infolge von Revision, Unterhalts- oder Bauarbeiten, speziellen Events/Anlässen oder infolge von höherer Gewalt (z.B. Brand, Epidemien, Pandemien, staatlichen Restriktionen, Streik) und oder Erlasse oder übrige Handlungen staatlicher Behörden, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträgen sowie keine Verlängerung der Vertragsdauer oder Aussetzen von monatlichen Beiträgen eines Abos.
10. NUTZUNG UND FREIWILLIGE BZW. DOKUMENTIERTE HINTERLEGUNG
10.1 Nichtbenutzung der Einrichtungen vom PARETOGYM, berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrages.
10.2 Inhaber eines Abos mit einer Mindestlaufdauer von 6 Monaten wird mit einem gültigen Dokument vom Arbeitgeber aufgrund einer beruflichen Verhinderung ein gratis Timestop von maximal 6 Monaten gewährt. Bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft sowie Militär- und Zivildienst wird gegen Vorlage eines entsprechenden Dokuments das Abonnement um maximal 12 Monate gratis verlängert. Dokumentierte Hinterlegungen können rückwirkend berücksichtig werden. Die Mindestdauer des dokumentieren Timestops beträgt 1 Monat.
11. ZUWIDER-HANDLUNGEN
Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB, die Betriebsordnung oder die Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrags. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere durch Missbrauch der Mitgliedskarte, bleibt die Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten.
12. VERTRAGSDAUER, UPGRADE
12.1 Die Vertagsdauer richtet sich nach dem Vertrag.
12.2 Der Mitgliedschaftsvertrag eines Jahresabos läuft ohne Kündigung automatisch weiter. Kündigungsfrist beträgt 1 Monat vor Vertragsende. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich der Vertrag um 1 Jahr.
12.3 Das Monatsabo hat eine Mindestlaufdauer von 1 Monat und läuft automatisch aus.
12.4 Ein Vertragsrücktritt und entsprechende Rückerstattungen können nur in Härtefällen wie länger dauernder Krankheit, Unfall oder Verlegung des Arbeitsorts ins Ausland gewährt werden, wobei kein Anspruch darauf besteht. Der Mitgliedschaftsvertrag muss zusammen mit einem schriftlichen Rückerstattungsgesuch und den notwendigen Bestätigungen wie Arztzeugnis, Arbeitgeberbestätigung, Nachweis der Einwohnerkontrolle etc. eingereicht werden. Danach wird der Restwert des Abonnements ausgehend vom effektiv bezahlten Betrag abzüglich von CHF 100.- für den administrativen Aufwand zurückerstattet.
13. KUNDEN UNTER 18 BZW. 15 JAHREN
Kunden unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Zustimmung der Eltern, bzw. des gesetzlichen Vertreters vor Ort. Der Zutritt unter
15 Jahren ist nicht gestattet.
14. ÄNDERUNGEN AGB UND BETRIEBSORDNUNG
Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Betriebsordnung und der Nutzungsreglemente vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Betriebsordnung kann das Mitglied keine Rechte ableiten.
15. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem vorliegenden Vertrag unterstehen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist St. Gallen. Die Rechte aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.